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Kinder- und Jugendschutzkonzept

Unsere Kids im Verein zu schützen, steht bei uns an oberster Stelle!Deshalb haben wir das Kinder- und Jugendschutzkonzept erstellt. Auf dieser Seite könnt ihr es nachlesen und/oder downloaden.

Unsere Verhaltensregeln erhalten alle Vereinsmitglieder und müssen diese Unterschreiben. Darin ist der respektvolle Umgang miteinander geregelt und die Konsequenzen dargestellt, wenn diese mißachtet werden.

Kinder- und Jugendschutzkonzept des Gettorfer Sportclub (GSC)

 

Stand 21. Mai 2025

 

 

 

 

Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wurde in diesem Kinder- und Jugendschutzkonzept für die einzelnen Personenbezeichnungen nur die männliche Form gewählt. Dennoch beziehen sich die Angaben immer auf Angehörige aller Geschlechter (männlich, weiblich, divers).

Der GSC hat mit Hilfe von anderen Vereinen, dieses Konzept ausgearbeitet, um eine Richtlinie für alle Mitglieder und denen, die es noch werden wollen, einen Leitfaden an die Hand zu geben, um den Kinder- und Jugendschutz (vor sexualisierter, seelischer und körperlicher Gewalt) zu gewährleisten. Der Verhaltenskodex auf Seite 3 enthält den grundsätzlichen Umgang mit Jugendlichen und Kindern.

Dieses Konzept, enthält den organisatorischen Teil und benennt die Ansprechpartner, sowie die Adressen der einzelnen Institutionen.

Wir als Gettorfer Sportclub distanzieren uns in aller Form von Gewalt, Diskriminierung, Mobbing und/oder Rassismus.

Alle Mitglieder, insbesondere die Kinder und Jugendlichen sollen in ihren jeweiligen sportlichen Aktivitäten, welche sie bei uns ausüben Spaß haben, um diese mit Hingabe ausführen zu können.

 

 

 

  1. Die Grundsätze im Umgang mit Kindern und Jugendlichen

Unsere Aufgabe die Kinder und Jugendlichen vor Gewalt und Missbrauch zu schützen nehmen wir sehr ernst. Beim GSC wird auf die Würde, das Recht des Einzelnen, sowie die Intimsphäre geachtet. Der verantwortungsvolle Umgang mit Kindern und Jugendlichen steht beim GSC an oberster Stelle. Wir nehmen den Kinderschutz in allen Prozessen vollends wahr und arbeiten mit allen Institutionen zusammen, um aktiv aber auch präventiv den Kinderschutz zu gewährleisten. Beratungsstellen aller Art, sowie die sozialen Dienste, werden hierzu mit eingebunden.

Alle Mitglieder des GSC, ob aktiv oder passiv, sind den folgenden Grundsätzen im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen, sowie deren Schutz unterworfen.

 

  1. Leitfaden zum Verhalten im GSC

Die folgenden Punkte sollen den Mitgliedern im Umgang miteinander, während und außerhalb der Trainingszeiten bei Begegnungen als Leitfaden dienen.

Alle Trainer und Übungsleiter können individuelle Wünsche in Absprache realisieren, wenn diese angemessen sind und die Umsetzung thematisiert und geprüft wurde.

Der GSC übernimmt ausdrücklich die Verantwortung dafür, dass bei allen Kindern und Jugendlichen körperliche Unversehrtheit, die Wahrung ihrer Rechte, der Schutz vor psychischer, physischer oder sexueller Gewalt sichergestellt werden. Im Verein und auch außerhalb. Die körperliche und geistige Unversehrtheit ist das wichtigste Gut und soll durch alle Mitglieder im gegenseitigen Unterstützen und schützen als wichtigstes soziales Miteinander gefördert und umgesetzt werden.

Um Hilfestellungen geben zu können, kann es bei einzelnen Übungen zu Körperkontakten kommen. Hierfür wird ein Einverständnis eingeholt, indem mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen im Vorfeld gesprochen wird. Dieser Körperkontakt darf ausschließlich nur zu pädagogischen Zwecken, zum Fördern des Verständnisses der einzelnen Übungen und der Hilfestellung zur Ausführung der Sportart dienen

 

 

  • Gegenseitiger Respekt

Der GSC verpflichtet sich dazu, den Kindern beizubringen, respektvoll miteinander umzugehen und dazu, den Kindern und Jugendlichen ebenfalls mit Respekt zu begegnen. Hierbei insbesondere auch darauf zu achten, dass persönliche Befindlichkeiten der einzelnen in Grenzen nicht überschritten werden.

„Nein“ bedeutet „Nein!“ Eine Handlung, gleich welcher Art, darf nicht erzwungen werden.

Körperliche oder geistige Einschränkungen werden berücksichtigt und respektvoll akzeptiert. Mobbing führt zum Ausschluss aus der Mitgliedschaft des GSC. Dies gilt für Übungsleiter, Trainer, Spieler und allen anderen aktiven oder passiven Mitgliedern, sowie dem Vorstand oder seiner Vertreter.

 

  • Altersgerechte Ausbildung

Der GSC achtet darauf, dass die Kinder und Jugendlichen altersgerecht trainiert werden und das das Training für den jeweiligen Entwicklungsstand mit entsprechenden Trainingsmethoden angewendet wird.

 

  • Verantwortliche und Trainer

Die Trainer und/oder Verantwortlichen haben jederzeit das Recht Verstöße, Verdachts- oder Konfliktfälle den zuständigen Ansprechpartnern im Verein zu melden. Der GSC wird ggf. durch externe fachliche Unterstützung, in jedem Fall aber auch durch eigene Maßnahmen Schritte einleiten. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen stehen beim GSC an oberster Stelle.

 

  • Duschen, Körperpflege, Kleidungswechsel und Übernachtungen

Geschlechter getrennte Duschmöglichkeiten und Umkleideräumlichkeiten werden vom GSC sowohl auf der Sportanlage, als auch in den angeschlossenen Sporthallen zur Verfügung gestellt. Auch wird der Kinder und Jugendbereich zum Duschen und Umziehen altersgerecht voneinander getrennt.

Trainer und Übungsleiter sind angehalten, nicht zusammen mit den Kindern und Jugendlichen zu duschen oder die Nasszellen zu betreten, solange kein Notfall vorliegt. Vor dem Betreten der Räumlichkeiten, muss dieses durch anklopfen und einer klaren Eintrittsaufforderung genehmigt werden. Hierbei sollte auch auf das „sechs-Augen-Prinzip“ geachtet werden.

Sollte es auf Grund von Veranstaltungen zu einer Übernachtungssituation kommen, dann sind die Trainer, Übungsleiter und Betreuer dazu angehalten, nicht mit den Kindern und Jugendlichen zusammen in einem Raum zu verweilen. Ausgenommen sind Aufsichtspflichten!

 

  1. Das polizeiliche Führungszeugnis

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat beschlossen, dass alle Trainer, Übungsleiter, Betreuer und Anleiter dazu verpflichtet sind, wenn diese mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Der GSC unterstützt dieses im Sinne der Vorbeugung von Gewalt und Missbrauch. Die genannten Personen sind dazu verpflichtet dieses ohne Aufforderung alle 5 Jahre vorzulegen. Die dafür entstehenden Kosten werden durch den Verein getragen. Die Zeugnisse werden unter den geltenden Datenschutzbestimmungen sicher verwahrt und bleiben unter Verschluss.  

  

  1. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Wenn im GSC ein Verdachtsfall bekannt wird, sollte der Jugendschutzbeauftragte des Vereins mit einbezogen werden und der Vorstand wird die entsprechende genannte Person an die Betreuungsstelle des Diakonischen Werkes und an das Jugendamt melden. Hier kann der Vorstand das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung der Datenschutzauflagen in den einzelnen Verdachtsfällen besprechen.

 

Die gemeldeten Personen bekommen nach der Meldung keine weiteren Auskünfte mehr. Die Meldung eines Verdachtsfalls entlastet den Verein und die gemeldeten Fälle werden auf einer anonymisierten Liste beim Jugendschutzbeauftragten für das jeweilige Kalenderjahr geführt.

 

Nachfolgende finden Sie die wichtigsten Adressen für den Jugend- und Kinderschutz.

 

 

  1. Adressen und Ansprechpartner

 

Ansprechpartner im GSC

  • Timea Aden

  • Arne Jürgensen

 

 

Diakonisches Werk des Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde: Erziehungs- und Beratungsstelle.

Telefon: 04331 / 69 63 0

 

 

Deutscher Kinderschutzbund – die Lobby für Kinder

Hilfe für Kinder, Jugendliche und Eltern Kinderschutz-Zentrum Kiel Sophienblatt 85

24114 Kiel

Tel.: (0431) 12218-0

 

 

PETZE Institut für Gewaltprävention gGmbH in Trägerschaft des Frauennotruf Kiel e. V.

Dänische Straße 3-5

24103 Kiel

Tel.: (0431) 911-85

 

 

Kinder- und Jugendtelefon – Nummer gegen Kummer

Telefon: (0800) 111 0 333 (Kostenfrei und anonym)

 

 

N.I.N.A. – „Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen“

Telefon: 0800 / 225 55 30 (Kostenfrei und anonym)

 

 

Dieses Konzept wurde durch den Vorstand des GSC für alle Bereiche und Sparten des Vereins beschlossen und wird regelmäßig auf seine inhaltlichen und gesetzlichen Neuerungen geprüft und angepasst.

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